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Ratgeber · Kosten

Was kostet die private Kranken­versicherung?

Einen Preis für „die“ PKV gibt es nicht. Der Beitrag wird für jeden Menschen einzeln kalkuliert und entwickelt sich über die Jahre anders als der Beitrag der gesetzlichen Kasse.

Ein weißer Briefumschlag, Schlüssel und eine Lesebrille auf einer Kommode im Flur
Ob der Beitrag steigt, erfahren privat Versicherte per Brief – samt Begründung.

Kurz & knapp

  • Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab – nicht vom Einkommen. Neue Verträge werden seit dem 21. Dezember 2012 ohne Unterschied nach Geschlecht kalkuliert.
  • Zum Tarif kommen die private Pflegepflichtversicherung – laut PKV-Verband ab 2026 im Schnitt 122,64 € im Monat für Angestellte und Selbstständige – und etwa vom 22. bis zum 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 2026 höchstens 1.017,19 € im Monat, Angestellte zahlen davon die Hälfte. 2025 waren es 942,64 €.
  • PKV-Beiträge steigen in Stufen: Der Versicherer darf erst anpassen, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 Prozent von der Kalkulation abweichen oder um den niedrigeren Wert aus den Tarifbedingungen.
  • Ist der Beitrag zu hoch, hilft zuerst ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Der Basistarif ist 2026 auf 1.017,18 € im Monat begrenzt.
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Wovon der Beitrag abhängt

Der Beitrag in der PKV hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand, vom Leistungsumfang und von der Selbstbeteiligung ab – nicht vom Einkommen. Der Versicherer kalkuliert ihn für jede Person einzeln nach Art der Lebensversicherung. Er rechnet mit Wahrscheinlichkeiten für Krankheit und Sterblichkeit und bildet eine Alterungsrückstellung: Geld, das er für die höheren Kosten im Alter zurücklegt.1

  • Eintrittsalter: Wer jünger beginnt, hat mehr Jahre, um die Alterungsrückstellung aufzubauen, und zahlt deshalb weniger. Allein weil Sie älter werden, darf der Versicherer den Beitrag während des Vertrags nicht erhöhen.2
  • Gesundheit: Vor Vertragsschluss fragt der Versicherer nach Vorerkrankungen. Je nach Befund verlangt er einen Risikozuschlag, schließt einzelne Leistungen aus oder lehnt ab.3 Wie Sie das vorab anonym klären, steht unter PKV mit Vorerkrankungen.
  • Leistungsumfang: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, der Erstattungssatz beim Zahnersatz – jede Leistung, die der Tarif fest zusagt, hat ihren Preis.
  • Selbstbeteiligung: Je mehr Sie im Jahr selbst tragen, desto niedriger der Beitrag. Für Tarife, die die gesetzliche Pflicht zur Versicherung erfüllen, ist sie auf 5.000 € pro Person und Jahr begrenzt.4

Das Geschlecht spielt bei neuen Verträgen keine Rolle mehr. Unterschiedliche Beiträge für Frauen und Männer sind nur in Verträgen zulässig, die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen wurden; seitdem gibt es für Neukunden nur noch Unisex-Tarife.5

Woraus sich der Monatsbeitrag zusammensetzt

Der Monatsbeitrag besteht aus dem Tarif für die Krankenversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung, einem gesetzlichen Zuschlag und – falls vereinbart – einem Krankentagegeld. Die letzten drei Teile kommen zum Tarifbeitrag hinzu und gehören in jeden Vergleich.

Private Pflegepflichtversicherung

Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Ihre Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein.6 Laut PKV-Verband kostet sie ab dem 1. Januar 2026 im Schnitt 122,64 € im Monat für Angestellte und Selbstständige, für Beihilfeberechtigte 56,50 €. Nach fünf Jahren Versicherungszeit ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt, 2026 auf 209,26 € im Monat.7 Was sie leistet und wann Kinder beitragsfrei sind, steht unter Pflegepflichtversicherung.

Gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent

Vom Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 60 werden, zahlen Sie einen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag der Krankheitskostenversicherung.8 Das Geld fließt in Ihre Alterungsrückstellung. Ab 65 wird es eingesetzt, um Beitragserhöhungen abzufedern; ab 80 senkt es den Beitrag.9 Was das im Rentenalter bedeutet, steht unter PKV im Alter.

Krankentagegeld

Ein Krankentagegeld ersetzt Einkommen, wenn Sie länger krank sind. Angestellte brauchen es meist erst ab der siebten Woche, weil der Arbeitgeber bis dahin das Gehalt weiterzahlt.10 Selbstständige legen Höhe und Beginn selbst fest, passend zu ihren Rücklagen.

Was die gesetzliche Kasse 2026 im Vergleich kostet

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 2026 höchstens 1.017,19 € im Monat, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Diesen Höchstbeitrag zahlt, wer 5.812,50 € im Monat oder mehr verdient; darüber steigt er nicht weiter.11 Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 %, für Kinderlose 4,2 %.12

Höchstbeiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und höchster Arbeitgeberzuschuss zur PKV, 2026, pro Monat
PostenGKV gesamtdavon AngestellteZuschuss zur PKV, höchstens
Krankenversicherung (17,5 %)1.017,19 €508,59 €508,59 €
Pflegeversicherung mit Kind (3,6 %)209,25 €104,63 €104,63 €
Pflegeversicherung kinderlos (4,2 %)244,13 €139,50 €104,63 €
Zusammen, mit Kind1.226,44 €613,22 €613,22 €
Zusammen, kinderlos1.261,32 €648,09 €613,22 €

Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag; Ihre Kasse kann davon abweichen. In Sachsen tragen Angestellte einen größeren Teil des Pflegebeitrags, der Arbeitgeberzuschuss zur Pflege liegt dort bei 75,56 €. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag weiter.

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den Gesamtbeitrag allein. Angestellte teilen ihn mit dem Arbeitgeber. Wechseln sie in die PKV, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe seines bisherigen Anteils, höchstens aber die Hälfte des PKV-Beitrags.13,14 Wie das im Einzelnen funktioniert, steht unter PKV für Angestellte.

Auch die gesetzliche Kasse wird teurer. 2025 lag der Höchstbeitrag der Krankenversicherung bei 942,64 €, 2026 sind es 1.017,19 € – 74,55 € oder 7,9 % mehr im Monat.15,16 Der Höchstbeitrag ergibt sich aus allgemeinem Beitragssatz, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze; steigt einer dieser Werte, steigt er mit.17

Für 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung laut Referentenentwurf auf voraussichtlich 6.375 € im Monat.18 Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November bekannt; erst dann steht fest, wie hoch der Höchstbeitrag 2027 ausfällt.19

Warum Beiträge steigen – und warum in Stufen

PKV-Beiträge steigen, wenn Behandlungskosten und Lebenserwartung zunehmen – und zwar in Stufen, weil der Versicherer erst ab einer gesetzlichen Schwelle anpassen darf. Als Gründe nennen die Musterbedingungen des PKV-Verbands steigende Behandlungskosten, häufigere Inanspruchnahme von Leistungen und eine steigende Lebenserwartung.2 Das eigene Älterwerden gehört nicht dazu, dafür ist die Alterungsrückstellung da.

Mindestens einmal im Jahr vergleicht der Versicherer für jeden Tarif die tatsächlichen mit den kalkulierten Leistungsausgaben; Fachleute nennen das Ergebnis den auslösenden Faktor. Weichen die Ausgaben um mehr als 10 Prozent von der Kalkulation ab, muss der Versicherer alle Beiträge des Tarifs überprüfen. Ist die Abweichung nicht nur vorübergehend, passt er sie an.20

Die Tarifbedingungen dürfen eine niedrigere Schwelle festlegen; häufig sind es 5 Prozent.2,21 Für die Sterbewahrscheinlichkeiten gilt eine Schwelle von 5 Prozent.20 Jeder Anpassung muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Wirksam wird sie zu Beginn des zweiten Monats, nachdem Ihnen der Versicherer die neue Prämie und die Gründe mitgeteilt hat.3

Daraus ergibt sich das typische Muster. Bleibt die Abweichung ein oder zwei Jahre unter der Schwelle, ändert sich am Beitrag nichts, obwohl die Kosten schon steigen. Wird die Schwelle dann überschritten, holt die Anpassung die Entwicklung mehrerer Jahre auf einmal nach.21 Beiträge steigen deshalb nicht gleichmäßig, sondern in Stufen.

Praxis-Tipp: Heben Sie jedes Anpassungsschreiben auf. Es muss die maßgeblichen Gründe für die neue Prämie nennen; erst mit dieser Mitteilung wird die Anpassung wirksam.3 Passt der neue Beitrag nicht mehr, prüfen Sie zuerst einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.

Tarifwechsel, Basistarif und Standardtarif

Wird Ihnen der Beitrag zu hoch, ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer der erste Ansatzpunkt; Basis- und Standardtarif begrenzen den Beitrag als Sicherheitsnetz. Beim Tarifwechsel gehen Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz und behalten Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung.22

Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Zuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit festlegen. Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie die Mehrleistung ausschließen. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen älteren Tarif, der nach Geschlecht kalkuliert ist.22

Anders beim Wechsel zu einem anderen Versicherer: Die Alterungsrückstellung nehmen Sie dann nur im Umfang des Basistarifs mit, und das nur bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden.22

Den Basistarif muss jeder private Krankenversicherer mit Sitz in Deutschland anbieten. Seine Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Kasse vergleichbar. Der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten;17 2026 sind das laut PKV-Verband 1.017,18 € im Monat, ohne Pflegeversicherung.15 Bei Hilfebedürftigkeit halbiert er sich.

Wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2009 geschlossen hat, kann in den Basistarif seines Versicherers wechseln. Bei älteren Verträgen geht das ab 55, nach einem Rentenantrag, als Pensionär oder bei Hilfebedürftigkeit.22

Den Standardtarif gibt es nur für Versicherte, deren Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat. Voraussetzung sind unter anderem zehn Jahre Vorversicherungszeit und ein Alter ab 65 – oder ab 55 mit einem Gesamteinkommen bis 69.750 € im Jahr. Sein Beitrag ist 2026 auf 848,62 € im Monat begrenzt, ohne Pflegeversicherung.15 Beide Tarife begrenzen den Beitrag, bieten aber nur Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse.

Warum ich Ihnen hier keinen Beitrag nenne

Eine seriöse Zahl gibt es erst, wenn drei Dinge feststehen: Ihr Alter bei Vertragsbeginn, Ihr Gesundheitszustand und die Leistungen, die Sie absichern wollen. Jede Beispielzahl ohne diese Angaben wäre geraten und würde Erwartungen wecken, die ein Angebot dann nicht hält.

Selbst mit diesen Angaben steht der endgültige Beitrag erst nach der Gesundheitsprüfung fest. Ein Risikozuschlag erhöht ihn, ein Leistungsausschluss verringert den Schutz. Bei Vorerkrankungen frage ich deshalb zuerst anonym beim Versicherer an, bevor ein Antrag gestellt wird.

Wenn ich einen Beitrag ausrechne, schaue ich nicht nur auf die erste Monatsrate. Ich prüfe mit Ihnen,

  • ob der Beitrag auch nach Anpassungen und im Rentenalter bezahlbar bleibt,
  • welche Selbstbeteiligung zu Ihren Rücklagen passt,
  • ob Sie ein Krankentagegeld brauchen und ab welchem Tag,
  • welche Leistungen der Tarif schriftlich zusagt und welche nicht.

Ich bin gebundener Vermittler der HanseMerkur und rechne mit deren Tarifen. Passt die gesetzliche Kasse für Sie besser, sage ich Ihnen das. Eine Zahl für Ihre Situation bekommen Sie über eine Anfrage für ein Angebot – schriftlich, mit allen Beiträgen und Leistungen.

Häufige Fragen

Was kostet die private Krankenversicherung im Monat?

Einen Einheitspreis gibt es nicht: Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab, nicht vom Einkommen. Zum Tarif kommt die private Pflegepflichtversicherung, laut PKV-Verband ab 2026 im Schnitt 122,64 € im Monat für Angestellte und Selbstständige. Etwa vom 22. bis zum 60. Lebensjahr gehört außerdem ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent dazu. Zum Vergleich: Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 2026 höchstens 1.017,19 € im Monat, ohne Pflege.

Warum steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?

Weil Behandlungskosten und Lebenserwartung steigen und Versicherte häufiger Leistungen in Anspruch nehmen. Anpassen darf der Versicherer aber erst, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 Prozent von der Kalkulation abweichen – oder um den niedrigeren Wert aus den Tarifbedingungen – oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Deshalb kann ein Beitrag einige Jahre gleich bleiben und dann in einem größeren Schritt steigen.

Steigt der PKV-Beitrag im Alter automatisch?

Nicht allein deshalb, weil Sie älter werden – dafür bildet der Versicherer eine Alterungsrückstellung. Er steigt aber, wenn die Kosten im Tarif steigen. Zur Entlastung zahlen Sie etwa vom 22. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 Prozent, der ab 65 Beitragserhöhungen abfedert und ab 80 den Beitrag senkt.

Was kostet der Basistarif der PKV 2026?

Höchstens so viel wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung: laut PKV-Verband 1.017,18 € im Monat, ohne Pflegeversicherung. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag. Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Kasse vergleichbar, und jeder private Krankenversicherer muss den Tarif anbieten.

Wie kann ich meinen PKV-Beitrag senken?

Der erste Schritt ist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG: Sie wechseln in einen Tarif mit gleichartigem Schutz und behalten Ihre Alterungsrückstellung. Weitere Hebel sind eine höhere Selbstbeteiligung oder der Verzicht auf einzelne Leistungen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nehmen Sie die Alterungsrückstellung dagegen nur im Umfang des Basistarifs mit.

Quellen

  1. § 146 VAG – Substitutive Krankenversicherung
  2. PKV-Verband: Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009, Stand Juni 2024)
  3. § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung
  4. § 193 VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht
  5. § 33 AGG – Übergangsbestimmungen
  6. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
  7. PKV-Verband: Pflegebeitrag 2026 – Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung
  8. § 149 VAG – Prämienzuschlag
  9. § 150 VAG – Gutschrift zur Alterungsrückstellung
  10. § 3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  11. Bundesgesundheitsministerium: Beiträge und Rechengrößen 2026
  12. Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (Stand 14.09.2026)
  13. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
  14. § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse (Pflege)
  15. PKV-Verband: Brancheneinheitliche Tarife (Basis- und Standardtarif)
  16. Techniker Krankenkasse: Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung (2026 und 2025)
  17. § 152 VAG – Basistarif
  18. BMAS: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (21.09.2026)
  19. § 242a SGB V – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
  20. § 155 VAG – Prämienanpassung
  21. Finanztip: Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (Stand 28.01.2026)
  22. § 204 VVG – Tarifwechsel

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Prüfung: 24. September 2026. Rechengrößen gelten für 2026.

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