Ratgeber · Vorerkrankungen
Private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen
Eine Vorerkrankung schließt die private Krankenversicherung nicht automatisch aus. Entscheidend sind vollständige Antworten auf die Gesundheitsfragen – und dass Sie vorher wissen, zu welchen Bedingungen der Versicherer Sie annehmen würde.

Kurz & knapp
- Im Antrag auf eine private Krankenversicherung müssen Sie alle Ihnen bekannten Gesundheitsumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Was nicht gefragt wird, müssen Sie nicht von sich aus nennen.
- Auf eine Vorerkrankung reagiert der Versicherer mit Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung.
- Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt diese Bedingungen, bevor ein Antrag mit Ihrem Namen existiert. Sie ist unverbindlich und ersetzt nicht die vollständigen Angaben im Antrag.
- Falsche Angaben kann der Versicherer in der Krankenversicherung bis drei Jahre nach Vertragsschluss geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist bis zehn Jahre. Kündigen darf er eine private Vollversicherung deswegen nicht.
- Wer keinen regulären Tarif bekommt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Basistarif – ohne Risikozuschläge, 2026 für höchstens 1.017,18 € im Monat.
Welche Gesundheitsfragen Sie beantworten müssen
Sie müssen alle Ihnen bekannten Umstände zu Ihrer Gesundheit angeben, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform fragt.1 Textform heißt: Die Frage steht lesbar vor Ihnen, auf Papier oder am Bildschirm. Was der Antrag nicht abfragt, müssen Sie nicht von sich aus erwähnen.
Jede Frage nennt ihren eigenen Zeitraum, je nach Frage reicht er mehrere Jahre zurück. Maßgeblich ist genau dieser Zeitraum, nicht die eigene Einschätzung, was wichtig ist. Gefragt wird etwa nach ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten. Auch Beschwerden, die Sie für harmlos halten, gehören in den Antrag, wenn eine Frage sie erfasst.
Die Pflicht gilt bis zu Ihrer Unterschrift unter den Antrag. Stellt der Versicherer danach, aber vor der Annahme weitere Fragen, müssen Sie auch diese beantworten. Seine Rechte bei falschen Angaben hat er nur, wenn er Sie vorher gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen hat.1 Diesen Hinweis sollten Sie lesen, bevor Sie die erste Frage beantworten.
Vier mögliche Ergebnisse
Auf eine Vorerkrankung reagiert ein privater Krankenversicherer auf eine von vier Arten: Er nimmt Sie normal an, verlangt einen Risikozuschlag, schließt die Erkrankung vom Schutz aus oder lehnt ab. Zuschlag und Ausschluss darf er vereinbaren, wenn das Risiko erhöht ist.2
| Ergebnis | Was es bedeutet | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Normalannahme | Sie werden zu den regulären Bedingungen des Tarifs versichert, ohne Zuschlag und ohne Ausschluss. | Den Antrag mit denselben Angaben stellen wie in der Voranfrage. Eine Kopie aufbewahren. |
| Risikozuschlag | Sie zahlen einen Aufschlag auf den Beitrag. Er kann bei Beitragsanpassungen mitsteigen, wenn das vereinbart ist.2 | Den Zuschlag in Euro ansehen, nicht nur in Prozent. Fällt sein Grund später weg, können Sie eine angemessene Senkung verlangen.3 |
| Leistungsausschluss | Für eine bestimmte Erkrankung zahlt der Tarif nicht. Alles andere ist normal versichert. | Den Wortlaut prüfen: Wie eng ist der Ausschluss gefasst? Vor der Annahme fragen, ob und wann der Versicherer ihn überprüft. |
| Ablehnung | Der Versicherer bietet keinen Vertrag an. | In der gesetzlichen Kasse bleiben, wenn das möglich ist. Den Basistarif prüfen, als Beamter die Öffnungsaktion (beides weiter unten). |
Zuschlag und Ausschluss wirken unterschiedlich. Mit Zuschlag ist die Erkrankung versichert. Mit Ausschluss zahlen Sie keinen Aufschlag, tragen die Kosten dieser Erkrankung aber selbst – heute und in zwanzig Jahren.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage ab
Bei einer anonymen Risikovoranfrage gehen Ihre Gesundheitsangaben ohne Name, Anschrift und Geburtsdatum an den Versicherer. Er teilt mit, zu welchen Bedingungen er Sie versichern würde, bevor es einen Antrag gibt. Bei Vorerkrankungen stelle ich immer zuerst eine solche Voranfrage, auch wenn die Beschwerden harmlos wirken.
- Wir gehen die Gesundheitsfragen des Antrags gemeinsam durch, Frage für Frage.
- Zu jeder Angabe legen Sie vor, was Sie haben: Arztbriefe, Befunde, den Medikamentenplan.
- Ich schicke die Angaben anonymisiert an die HanseMerkur.
- Der Versicherer antwortet mit einer Einschätzung: Normalannahme, Zuschlag mit Höhe, Ausschluss mit Wortlaut oder Ablehnung. Das dauert meist ein bis drei Wochen.
- Sie entscheiden. Erst danach stellen wir den Antrag, wenn Sie das möchten.
Die Auskunft ist unverbindlich. Sie ersetzt auch nicht den Antrag: Dort beantworten Sie die Gesundheitsfragen trotzdem vollständig und wahrheitsgemäß. Die Einschätzung gilt nur für die Angaben, die geprüft wurden.
Als gebundener Vertreter frage ich nur bei der HanseMerkur an. Ein Versicherungsmakler kann dieselbe Anfrage an mehrere Versicherer richten. Fällt die Antwort so aus, dass ein Vertrag für Sie keinen Sinn ergibt, sage ich Ihnen das. In Ihrer Anfrage können Sie Vorerkrankungen gleich angeben oder für das Gespräch aufheben.
Warum die Voranfrage anonym läuft
Oft heißt es, eine Ablehnung lande im Hinweis- und Informationssystem (HIS), einer Auskunftei der Versicherer für auffällige Schadenfälle und erhöhte Risiken. Für die private Krankenversicherung trifft das nicht zu: Laut Gesamtverband der Versicherer ist das HIS für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert.4
Der Grund ist ein anderer. Ein gestellter Antrag liegt mit Ihrem Namen beim Versicherer. Fragt ein späterer Antrag nach abgelehnten Anträgen oder Zuschlägen, müssen Sie das angeben.1 Eine anonyme Voranfrage ist dagegen kein Antrag und lässt sich Ihnen nicht zuordnen.
Was bei falschen Angaben passiert
Bei falschen oder fehlenden Angaben kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend anpassen oder zurücktreten – je nachdem, wie schwer Ihr Verschulden wiegt.1 Kündigen darf er eine private Vollversicherung, die Ihre Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt, dagegen nicht.5
| Verschulden | Was der Versicherer darf | Frist ab Vertragsschluss |
|---|---|---|
| Kein Verschulden | Weder zurücktreten noch kündigen noch den Vertrag anpassen.6 | – |
| Leichte Fahrlässigkeit | Den Vertrag rückwirkend anpassen, etwa mit Zuschlag oder Ausschluss, wenn er Sie zu solchen Bedingungen versichert hätte.1 | 3 Jahre |
| Grobe Fahrlässigkeit | Zurücktreten. Hätte er Sie zu anderen Bedingungen versichert, passt er den Vertrag stattdessen rückwirkend an. | 3 Jahre |
| Vorsatz | Zurücktreten, auch wenn er Sie zu anderen Bedingungen versichert hätte. | 10 Jahre |
| Arglist (bewusste Täuschung) | Zurücktreten oder den Vertrag wegen Täuschung anfechten.8 | 10 Jahre |
Nach einem Rücktritt endet der Vertrag. Für Behandlungen, die schon angefallen sind, muss der Versicherer nur zahlen, wenn der verschwiegene Umstand damit nichts zu tun hatte. Bei Arglist muss er auch dann nicht zahlen.7
Für Rücktritt und Vertragsanpassung hat der Versicherer in der Krankenversicherung drei Jahre ab Vertragsschluss Zeit, nicht fünf wie sonst im Versicherungsrecht.6 Für Versicherungsfälle, die in diesen drei Jahren eingetreten sind, gilt die Grenze nicht. Bei Vorsatz oder Arglist bleibt es bei zehn Jahren. Entdeckt der Versicherer einen Verstoß, muss er innerhalb eines Monats schriftlich reagieren.7
Unabhängig davon kann er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dafür hat er ein Jahr ab Entdeckung, höchstens aber zehn Jahre ab dem Antrag.9 Wer seinen Vertrag wegen Täuschung oder vorsätzlich falscher Angaben verliert, hat es danach schwer. Derselbe Versicherer darf ihn sogar im Basistarif ablehnen, und von der Öffnungsaktion für Beamte ist er ausgeschlossen.10,11
Worauf ich bei Vorerkrankungen achte
Bei Vorerkrankungen achte ich vor allem darauf, dass jede Angabe belegt ist und dass Voranfrage und Antrag übereinstimmen. Konkret heißt das:
- Belege statt Erinnerung. Diagnosen, Zeiträume und Behandlungen übernehmen wir aus Arztbriefen und Befunden, nicht aus dem Gedächtnis.
- Jede Frage mit ihrem Zeitraum. „Nein“ kreuzen wir erst an, wenn klar ist, dass im genannten Zeitraum nichts war.
- Nichts weglassen, was gefragt ist. Auch zwei Termine bei einer Psychotherapeutin oder eine Physiotherapie nach einem Sportunfall gehören in den Antrag, wenn die Frage sie erfasst.
- Voranfrage und Antrag decken sich. Was wir anonym angefragt haben, steht genauso im Antrag.
- Eine Kopie für Ihre Unterlagen. Bewahren Sie den ausgefüllten Antrag auf. Gibt es Jahre später Fragen, wissen Sie, was Sie angegeben haben.
Praxis-Tipp: Sammeln Sie vor dem Gespräch Arztbriefe, Befunde und eine Liste Ihrer Medikamente. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Ihnen auf Antrag mitteilen, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben und was sie gekostet haben.12 Das hilft, nichts zu vergessen. Stimmt eine dort gespeicherte Diagnose nicht, muss die Kasse sie auf Ihren Antrag berichtigt verwenden, wenn ein ärztlicher Nachweis den Fehler belegt.
Beamte und die Öffnungsaktion
Für Beamtinnen und Beamte gibt es einen eigenen Weg in die PKV: die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Die teilnehmenden Unternehmen lehnen dabei niemanden aus Gesundheitsgründen ab.11
Sie gilt unter anderem für Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf, etwa Anwärter und Referendare. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung eingehen.
Leistungsausschlüsse gibt es dann nicht, Risikozuschläge betragen höchstens 30 Prozent des Beitrags. Die Aktion umfasst nur die erste Vollversicherung und die beihilfekonforme Restkostenversicherung, also den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt. Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist ausgeschlossen.11
Die HanseMerkur nimmt an der Öffnungsaktion nicht teil; sie steht nicht auf der Liste des PKV-Verbands vom Dezember 2025.11 Wenn die Öffnungsaktion für Sie der bessere Weg ist, sage ich Ihnen das – auch wenn ich Sie dann nicht selbst versichern kann. Wie Beihilfe und Restkostenversicherung zusammenspielen, steht unter PKV für Beamte.
Der Basistarif als Auffangnetz
Wer wegen seiner Gesundheit keinen regulären Tarif bekommt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Basistarif. Jeder Versicherer, der private Vollversicherungen anbietet, muss ihn im Programm haben. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind darin nicht erlaubt.10,2
Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Kasse vergleichbar. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen: 2026 sind das höchstens 1.017,18 € im Monat, dazu kommt die Pflegepflichtversicherung.13 Wer hilfebedürftig ist oder es durch den Beitrag würde, zahlt die Hälfte.10
Für die Pflegepflichtversicherung gilt ohnehin: Der Versicherer muss Sie aufnehmen und darf Vorerkrankungen nicht ausschließen.14
Aufnehmen muss der Versicherer unter anderem:
- freiwillig gesetzlich Versicherte, innerhalb von sechs Monaten ab Beginn ihrer Wechselmöglichkeit,
- Beihilfeberechtigte, die eine ergänzende Absicherung brauchen,
- Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder gesetzlich versicherungspflichtig noch privat krankenversichert sind.10
Der Basistarif ist ein Auffangnetz, kein Sparmodell. Ich spreche ihn an, wenn ein regulärer Tarif nicht möglich ist und die gesetzliche Kasse keine Option mehr ist. Wie der Weg aus der Kasse in die PKV abläuft, steht unter Wechsel von der GKV in die PKV.
Häufige Fragen
Kann ich mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung?
Grundsätzlich ja. Der Versicherer entscheidet anhand der Gesundheitsfragen, ob er Sie normal annimmt, einen Risikozuschlag verlangt, eine Erkrankung vom Schutz ausschließt oder ablehnt. Welche Variante auf Sie zukommt, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen.
Wie weit fragen private Krankenversicherer in die Vergangenheit zurück?
Das steht in jeder einzelnen Frage des Antrags, je nach Frage sind es mehrere Jahre. Anzugeben ist, was Ihnen bekannt ist und in den genannten Zeitraum fällt. Was der Antrag nicht abfragt, müssen Sie nicht von sich aus nennen.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung im Antrag vergessen habe?
Am besten melden Sie die fehlende Angabe nach, sobald Ihnen der Fehler auffällt. Je nach Verschulden kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend anpassen oder zurücktreten; eine private Vollversicherung kündigen darf er nicht. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.
Wird eine Ablehnung in der privaten Krankenversicherung gespeichert?
Nicht im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer: Laut Gesamtverband der Versicherer ist es für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert. Der Versicherer, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, hat Ihre Angaben aber. Fragt ein späterer Antrag nach abgelehnten Anträgen, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten.
Muss ich nach einer anonymen Risikovoranfrage einen Antrag stellen?
Nein. Die Voranfrage ist unverbindlich und läuft ohne Ihren Namen. Stellen Sie später einen Antrag, beantworten Sie die Gesundheitsfragen dort trotzdem vollständig und wahrheitsgemäß.
Quellen
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung
- § 41 VVG – Herabsetzung der Prämie
- GDV: Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS (Stand 01.10.2025)
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
- § 194 VVG – Anzuwendende Vorschriften (Krankenversicherung)
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers
- § 22 VVG – Arglistige Täuschung
- § 124 BGB – Anfechtungsfrist
- § 152 VAG – Basistarif
- PKV-Verband: Broschüre „Öffnungsaktion für Beamte“ (Stand Januar 2026)
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte
- PKV-Verband: Brancheneinheitliche Tarife (Basis- und Standardtarif)
- § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung