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Ratgeber · Selbstständige

Private Kranken­versicherung für Selbst­ständige

Für Selbstständige gibt es keine Einkommensgrenze wie für Angestellte. Ob die PKV passt, entscheidet sich weniger am Beitrag von heute als daran, wie Sie ein schwaches Jahr und eine lange Krankheit überstehen.

Werkbank mit Hobelspänen, aufgeklapptem Laptop und Notizbuch im Nachmittagslicht
Selbstständige zahlen ihre Krankenversicherung ohne Arbeitgeberanteil – auch in Monaten, in denen wenig hereinkommt.

Kurz & knapp

  • Selbstständige dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Eine Versicherungspflichtgrenze wie für Angestellte gilt für sie nicht.
  • In der gesetzlichen Kasse tragen Selbstständige den Beitrag allein: 2026 zwischen 270,26 € und 1.261,32 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, je nach Einnahmen.
  • Für den GKV-Beitrag zählen alle Einnahmen, auch Mieten und Kapitalerträge. Der PKV-Beitrag hängt dagegen nicht vom Einkommen ab – er sinkt aber auch in schwachen Jahren nicht.
  • Krankengeld gibt es in der gesetzlichen Kasse für Selbstständige nur, wenn sie es ausdrücklich wählen – mit der Wahlerklärung ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. In der PKV vereinbaren Sie ein Krankentagegeld, das höchstens Ihr Nettoeinkommen ersetzt.
  • Zurück in die gesetzliche Kasse geht es nur bei neuer Versicherungspflicht, ab 55 in der Regel gar nicht mehr.
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Keine Einkommensgrenze für Selbstständige

Selbstständige dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist in der gesetzlichen Kasse nicht pflichtversichert – eine Versicherungspflichtgrenze wie bei Angestellten spielt keine Rolle.1

Ganz ohne Versicherung geht es aber nicht. Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss eine private Krankheitskostenversicherung abschließen und behalten.2 Eigene Gesetze mit eigener Versicherungspflicht gelten für selbstständige Künstler und Publizisten sowie für Landwirte; um sie geht es in diesem Artikel nicht.3,4

Waren Sie vorher gesetzlich pflichtversichert, etwa als Angestellter, läuft die Versicherung nach dem Ende der Pflicht automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Austreten können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse – wirksam nur mit Nachweis einer privaten Versicherung.5 Sind Sie schon freiwillig versichert, kündigen Sie zum Ende des übernächsten Monats.6 Die Schritte in der richtigen Reihenfolge stehen unter Wechsel von der GKV in die PKV.

Was die gesetzliche Kasse Selbstständige 2026 kostet

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen 2026 für Kranken- und Pflegeversicherung zwischen 270,26 € und 1.261,32 € im Monat, je nach Einkommen, Krankengeld und Kinderstatus. Den Beitrag tragen sie allein; einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.7

Wo Sie in dieser Spanne liegen, hängt von Ihren Einnahmen ab – und zwar von allen. Das Gesetz verlangt, dass der Beitrag die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ berücksichtigt.8 Neben dem Gewinn zählen deshalb auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.9

Nach unten gibt es eine Grenze: Auch bei geringem Einkommen berechnet die Kasse den Beitrag aus mindestens 1.318,33 € im Monat. Nach oben zählen Einnahmen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €; wer mehr hat, zahlt den Höchstbeitrag.9

Monatsbeiträge freiwillig versicherter Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse, 2026
PostenMindestbeitragHöchstbeitrag
Einnahmen, aus denen gerechnet wird1.318,33 €5.812,50 €
Krankenversicherung ohne Krankengeld (16,9 %)222,80 €982,31 €
Krankenversicherung mit Krankengeld (17,5 %)230,71 €1.017,19 €
Pflegeversicherung mit Kind (3,6 %)47,46 €209,25 €
Pflegeversicherung kinderlos (4,2 %)55,37 €244,13 €

Krankenversicherung beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %; Ihre Kasse kann mehr oder weniger verlangen.9 Die Pflegebeiträge sind aus den Beitragssätzen nachgerechnet; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz weiter.10

Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest, auf Grundlage Ihres letzten Einkommensteuerbescheids. Liegt der Bescheid für das jeweilige Jahr vor, rechnet sie endgültig ab; dann folgt eine Nachzahlung oder Erstattung. Wer gerade gründet, zahlt vorläufig nach den voraussichtlichen Einnahmen. Legen Sie trotz Aufforderung keine Nachweise vor, setzt die Kasse den Höchstbeitrag an.8

Krankengeld und Krankentagegeld

In der gesetzlichen Kasse bekommen Selbstständige Krankengeld nur, wenn sie es ausdrücklich wählen. Ohne diese Wahl besteht kein Anspruch;11 dafür gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 %.9

Gewählt wird es mit einer sogenannten Wahlerklärung gegenüber der Kasse. Dann zahlen Sie den allgemeinen Satz von 14,6 %, und das Krankengeld fließt von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, also ab dem 43. Tag.12 Es beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, aus dem zuletzt Ihr Beitrag berechnet wurde; Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zählt nicht mit.13

Für einen früheren Beginn bieten die Kassen Wahltarife Krankengeld mit Zusatzprämie an; daran sind Sie drei Jahre gebunden.14 Nachholen lässt sich die Wahlerklärung im Ernstfall nicht: Geht sie der Kasse erst während einer Arbeitsunfähigkeit zu, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende.11

In der PKV sichern Sie den Verdienstausfall mit einem Krankentagegeld ab, einem festen Betrag für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit. Höhe und Dauer der Leistung ergeben sich aus dem Tarif; ab welchem Tag gezahlt wird, legen Sie beim Abschluss fest.15 Wer Rücklagen für sechs Wochen hat, kann wie beim Krankengeld der Kasse ab dem 43. Tag beginnen. Ein früherer Beginn kostet mehr Beitrag.

Nach oben ist das Tagegeld begrenzt. Zusammen mit anderem Kranken- oder Krankentagegeld darf es das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen; maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Wie das Nettoeinkommen bei Selbstständigen berechnet wird, regeln die Tarifbedingungen.15

Zwei Regeln treffen Selbstständige besonders. Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer Tagegeld und Beitrag herabsetzen; maßgeblich ist bei Selbstständigen das letzte abgelaufene Kalenderjahr.15 Außerdem darf er ein Krankentagegeld, für das es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt, in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.16

Die Angaben zum Krankentagegeld folgen den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT). Die Bedingungen des einzelnen Tarifs können davon abweichen.

Ein Beitrag, der nicht vom Gewinn abhängt

Der PKV-Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif, nicht nach Ihrem Gewinn. Der Versicherer kalkuliert ihn mit Wahrscheinlichkeiten für Krankheit und Sterblichkeit und bildet eine Alterungsrückstellung, also ein Polster für die höheren Kosten im Alter.17

In guten Jahren ist das ein Vorteil. Liegen Ihre Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse bis zu 1.261,32 € im Monat. In der PKV hängt der Beitrag nicht davon ab, wie gut das Jahr läuft.

In schwachen Jahren ist es ein Risiko. In der gesetzlichen Kasse sinkt der Beitrag mit dem Einkommen bis zum Mindestbeitrag – weil er am Steuerbescheid hängt, unter Umständen erst mit Verzögerung. Der PKV-Beitrag bleibt, auch wenn Aufträge ausbleiben. Und er steigt im Lauf der Jahre; warum, steht unter Was kostet die PKV?

Rechnen Sie deshalb mit einem schwachen Jahr, nicht mit Ihrem besten. Wird der Beitrag später zu hoch, können Sie beim eigenen Versicherer in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln und behalten dabei Ihre Alterungsrückstellung.18

Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung

Mit einer Selbstbeteiligung senken Sie den laufenden Beitrag, mit einer Beitragsrückerstattung holen Sie einen Teil davon zurück. Beides hängt vom Tarif ab und lohnt sich nur, wenn Sie kleinere Rechnungen selbst bezahlen können.

Bei der Selbstbeteiligung zahlen Sie Rechnungen bis zu einem vereinbarten Jahresbetrag selbst, dafür sinkt der Beitrag. Einen Arbeitgeberzuschuss, der dadurch kleiner würde, gibt es für Selbstständige nicht.

Bei vielen Versicherern gibt es außerdem eine Beitragsrückerstattung: Wer ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen einreicht, bekommt einen Teil der Beiträge zurück. Finanztip nennt als Beispiele 10 oder 15 Prozent des Jahresbeitrags oder zwei bis drei Monatsbeiträge; oft steigt die Erstattung nach mehreren Jahren ohne Rechnungen.19

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Meist ist die Rückerstattung erfolgsabhängig, also nicht garantiert. Und sie verringert im Jahr der Auszahlung die Beiträge, die Sie als Sonderausgaben absetzen können. Rechnungen nur für den Bonus selbst zu zahlen, lohnt sich deshalb oft nicht.19

Praxis-Tipp: Planen Sie Selbstbeteiligung und Beginn des Krankentagegelds zusammen. Wer länger krank ist, zahlt im selben Jahr beides aus eigener Tasche: die Selbstbeteiligung für die Behandlung und die Tage bis zum ersten Tagegeld. Diese Summe sollte als Rücklage bereitliegen.

Der Weg zurück in die gesetzliche Kasse

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen Sie nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben und eine Stelle unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr antreten.20 Ein Nebenjob reicht nicht, solange die Selbstständigkeit Ihr Hauptberuf ist.1

Ab 55 ist auch dieser Weg in der Regel versperrt. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, bleibt unter zwei Bedingungen versicherungsfrei: Er war in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert, und er war mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig.20 Für Selbstständige, die seit Jahren privat versichert sind, trifft das in aller Regel zu.

Die Entscheidung für die PKV sollte deshalb eine auf Dauer sein. Planen Sie so, dass der Vertrag auch passt, wenn Sie später wieder angestellt arbeiten oder weniger verdienen.

Die Tarife der HanseMerkur für Selbstständige

Für Selbstständige vermittle ich zwei Tarife der HanseMerkur, beide mit 500 oder 1.000 € Selbstbeteiligung im Jahr: Start Fit mit Hausarztprinzip und Top Fit mit direktem Weg zum Facharzt. Das Krankentagegeld kommt als eigener Baustein dazu. Zu jedem Tarif gibt es eine Broschüre und je Selbstbeteiligung ein Produktinformationsblatt:

Für Selbstständige wichtig: ein Krankentagegeld, das den Verdienstausfall ab einem vereinbarten Tag ersetzt.

Außerdem: Ergänzungsschutz Krankentagegeld Produktinfo PVN Verbraucherinformation PKV

Angaben laut hansemerkur.de, Stand 24. September 2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen; Ihren Beitrag nennt das persönliche Angebot.

Start Fit und Top Fit im direkten Vergleich, mit Beitragsbeispielen der HanseMerkur für 25, 35 und 45 Jahre: Tarifvergleich für Selbstständige.

Die Pflegepflichtversicherung gehört immer dazu. Selbstständige tragen sie wie die Krankenversicherung allein; Kinder sind darin beitragsfrei mitversichert.

Worauf ich bei Selbstständigen achte

Bei Selbstständigen prüfe ich zuerst, ob der Beitrag auch in einem schwachen Jahr tragbar ist – erst danach geht es um Leistungen. Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch:

  1. Die gesetzliche Kasse mit echten Zahlen. Ich rechne Ihren GKV-Beitrag mit allen Einnahmen durch, auch mit Mieten und Kapitalerträgen. Erst der Vergleich zeigt, ob sich die PKV für Sie überhaupt lohnt.
  2. Ein Tagegeld, das zum Einkommen passt. Zu niedrig lässt es eine Lücke. Zu hoch zahlen Sie Beitrag für Geld, das Sie im Ernstfall nicht bekommen, weil höchstens das Nettoeinkommen ersetzt wird. Erhöhen Sie das Tagegeld später, darf der Versicherer für den zusätzlichen Teil bei gestiegenem Risiko einen Zuschlag verlangen.15
  3. Das Ende des Tagegelds. Nach den Musterbedingungen endet das Krankentagegeld, wenn Sie berufsunfähig werden. Gemeint ist: im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig.15 Für diesen Fall braucht es eine eigene Absicherung.
  4. Eine Selbstbeteiligung, die in ein schwaches Jahr passt. Die niedrigste Monatsrate hilft wenig, wenn die Selbstbeteiligung genau dann fällig wird, wenn das Geld knapp ist.
  5. Partner und Kinder. Ist Ihr Gesamteinkommen regelmäßig höher als 6.450 € im Monat und höher als das Ihres gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners, gilt eine Sonderregel. Gemeinsame Kinder können dann nicht beitragsfrei in dessen Kasse mitversichert werden.21 Mehr dazu unter Familie und Kinder.

Ich bin gebundener Vermittler der HanseMerkur und rechne mit deren Tarifen. Passt die gesetzliche Kasse für Sie besser, sage ich Ihnen das. Wenn Sie beide Wege mit Ihren Zahlen sehen möchten, können Sie hier ein Angebot anfragen.

Häufige Fragen

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige 2026?

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den Beitrag allein. Für die Krankenversicherung sind es 2026 mindestens 222,80 € im Monat ohne und 230,71 € mit Krankengeld, höchstens 982,31 € beziehungsweise 1.017,19 €, jeweils beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % der Einnahmen, für Kinderlose 4,2 %. Maßgeblich sind alle Einnahmen, auch Mieten und Kapitalerträge.

Bekommen Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld?

Nur, wenn sie es ausdrücklich wählen: per Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse oder über einen Wahltarif. Mit der Wahlerklärung gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt 14 %, und das Krankengeld wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wahltarife mit Zusatzprämie ermöglichen einen früheren Beginn; an sie ist man drei Jahre gebunden.

Wie hoch darf das Krankentagegeld für Selbstständige sein?

Zusammen mit anderem Kranken- oder Krankentagegeld höchstens so hoch wie das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands zählt der Durchschnitt der letzten zwölf Monate; wie das Nettoeinkommen bei Selbstständigen berechnet wird, regelt der Tarif. Sinkt das Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer Tagegeld und Beitrag herabsetzen.

Kann ich als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nur wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa weil eine Anstellung mit einem Gehalt unter 77.400 € im Jahr Ihr Hauptberuf wird. Ab 55 bleiben Sie in der Regel trotzdem versicherungsfrei, wenn Sie in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Ist die PKV für Selbstständige günstiger als die gesetzliche Kasse?

Das hängt von Einkommen, Alter, Gesundheit und Tarif ab. In der gesetzlichen Kasse zahlen Selbstständige 2026 beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag zwischen 270,26 € und 1.261,32 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, je nach Einnahmen. In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Ein ehrlicher Vergleich braucht deshalb beide Rechnungen mit Ihren Zahlen.

Quellen

  1. § 5 SGB V – Versicherungspflicht
  2. § 193 VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht
  3. § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  4. § 2 KVLG 1989 – Pflichtversicherte (Krankenversicherung der Landwirte)
  5. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft, Austritt
  6. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Kündigung
  7. § 250 SGB V – Tragung der Beiträge durch das Mitglied
  8. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  9. Bundesgesundheitsministerium: Beiträge und Rechengrößen 2026
  10. Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (Stand 14.09.2026)
  11. § 44 SGB V – Krankengeld
  12. § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
  13. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
  14. § 53 SGB V – Wahltarife
  15. PKV-Verband: Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009, Stand Juni 2024)
  16. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
  17. § 146 VAG – Substitutive Krankenversicherung
  18. § 204 VVG – Tarifwechsel
  19. Finanztip: Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung (Stand 19.02.2025)
  20. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  21. § 10 SGB V – Familienversicherung

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Prüfung: 24. September 2026. Rechengrößen gelten für 2026.

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