Rechner · Gesetzliche Krankenversicherung
GKV-Beitragsrechner 2026
Wie viel Sie in der gesetzlichen Kasse zahlen, hängt von Ihrem Einkommen, vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und von Ihren Kindern ab. Rechnen Sie es hier für 2026 nach – und vergleichen Sie danach mit der privaten Krankenversicherung.

Kurz & knapp
- Angestellte zahlen 2026 die Hälfte von 14,6 % plus Zusatzbeitrag, der Arbeitgeber die andere Hälfte – berechnet auf höchstens 5.812,50 € Gehalt im Monat.
- Selbstständige zahlen alles allein: mindestens auf 1.318,33 € im Monat, höchstens auf 5.812,50 €.
- Pflege kostet 3,6 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % mehr, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 Prozentpunkte weniger.
- Höchstens kostet die Krankenversicherung 2026 1.017,19 € im Monat (Durchschnitts-Zusatzbeitrag) – dazu kommt die Pflege.
- In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif.
Der Rechner
Tragen Sie Ihr Einkommen und den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein. Der Rechner zeigt sofort, was Sie im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und bei Angestellten, was der Arbeitgeber dazugibt.
So rechnet die gesetzliche Kasse
Der Beitrag ist ein Prozentsatz vom Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt.3,5 Im Durchschnitt sind das 2026 2,9 %.6,2 Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat – etwa Selbstständige, die darauf verzichten –, zahlt den ermäßigten Satz von 14 %.4
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 2026 sind das 69.750 € im Jahr oder 5.812,50 € im Monat.1 Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Deshalb zahlt jemand mit 7.000 € Gehalt genauso viel wie jemand mit 12.000 €.
Angestellte: halbe-halbe mit dem Arbeitgeber
Bei Angestellten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den allgemeinen Beitragssatz und den Zusatzbeitrag je zur Hälfte.7 Bis 2.000 € Monatsgehalt gelten Sonderregeln mit niedrigeren Arbeitnehmerbeiträgen (Übergangsbereich), die der Rechner nicht abbildet.8
| Bruttogehalt | Kranken | Pflege | Sie zusammen | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| 3.500 € | 306,25 € | 63,00 € | 369,25 € | 369,25 € |
| 4.500 € | 393,75 € | 81,00 € | 474,75 € | 474,75 € |
| 6.500 € (über der Grenze) | 508,59 € | 104,63 € | 613,22 € | 613,22 € |
Ohne Kinder liegt Ihr Anteil 2026 bei höchstens 648,09 € im Monat. Wer privat versichert ist, bekommt vom Arbeitgeber ebenfalls einen Zuschuss – die Hälfte des Beitrags, höchstens so viel wie bei gesetzlicher Versicherung.12 Mehr dazu im Ratgeber PKV für Angestellte.
Selbstständige: alles selbst, mit Mindestbeitrag
Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Kasse freiwillig versichert und zahlen den ganzen Beitrag allein. Grundlage sind ihre Einkünfte, mindestens aber 1.318,33 € im Monat – auch wenn das Geschäft weniger abwirft.9 Damit liegt der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 2026 bei 222,80 € ohne und 230,71 € mit Krankengeldanspruch, jeweils plus Pflege.2
| Gewinn im Monat | Kranken | Pflege | Zusammen |
|---|---|---|---|
| 1.000 € (Mindestbeitrag) | 230,71 € | 47,46 € | 278,17 € |
| 2.500 € | 437,50 € | 90,00 € | 527,50 € |
| 4.000 € | 700,00 € | 144,00 € | 844,00 € |
| 6.500 € (über der Grenze) | 1.017,19 € | 209,25 € | 1.226,44 € |
Gerade für Selbstständige mit gutem Einkommen ist die gesetzliche Kasse teuer: Ohne Kinder sind es bis zu 1.261,32 € im Monat. Warum viele dann privat wechseln – und worauf es beim Krankentagegeld ankommt –, steht im Ratgeber PKV für Selbstständige.
Pflege: Zuschlag und Abschläge
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,6 %. Wer 23 oder älter ist und keine Kinder hat, zahlt 0,6 % mehr. Eltern zahlen ab dem zweiten Kind weniger: für jedes Kind unter 25 vom zweiten bis zum fünften je 0,25 Prozentpunkte.10 Zuschlag und Abschläge betreffen nur Ihren eigenen Anteil.
In Sachsen tragen Beschäftigte einen größeren Teil des Pflegebeitrags, weil dort der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb: Der Arbeitgeber zahlt 1,3 %, der Rest liegt beim Arbeitnehmer.11 Beim Höchstbetrag sind das 75,56 € Arbeitgeberanteil im Monat.
Und die private Krankenversicherung?
Dort zählt Ihr Einkommen nicht. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter beim Eintritt, nach Ihrer Gesundheit und nach dem Tarif, den Sie wählen – Kinder und Partner brauchen eigene Verträge. Für junge, gesunde Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze und für gut verdienende Selbstständige ist das oft günstiger als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse; mit vielen Kindern oder dauerhaft kleinem Einkommen meist nicht.
Wovon der Beitrag abhängt und wie er sich über die Jahre entwickelt, erkläre ich im Ratgeber Was kostet die PKV?. Ein konkretes Angebot für Ihr Alter und Ihre Gesundheit bekommen Sie über die Anfrage – kostenlos und mit anonymer Gesundheitsvorprüfung, falls nötig.
Häufige Fragen
Welcher Zusatzbeitrag gilt für mich?
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Der Durchschnitt, den das Bundesgesundheitsministerium für 2026 bekannt gegeben hat, liegt bei 2,9 %. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website oder in Ihrem letzten Beitragsschreiben – tragen Sie ihn oben im Rechner ein.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung höchstens?
2026 höchstens 1.017,19 € im Monat für die Krankenversicherung (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag), Angestellte und Arbeitgeber zusammen. Dazu kommt die Pflegeversicherung. Selbstständige ohne Kinder zahlen inklusive Pflege bis zu 1.261,32 € im Monat, mit Krankengeldanspruch.
Wie ermittelt die Kasse das Einkommen von Selbstständigen?
Grundlage sind Ihre Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest und rechnet nach, sobald der Bescheid für das Jahr vorliegt. Wer weniger verdient als die Mindestbemessungsgrundlage, zahlt trotzdem mindestens den Mindestbeitrag.
Rechnet der Rechner auch Minijobs und Midijobs?
Nein. Bis 2.000 € Monatsgehalt gelten Sonderregeln mit verminderten Arbeitnehmerbeiträgen (Übergangsbereich). Für Gehälter darüber rechnet der Rechner genau so, wie die Kassen rechnen.
Ist die private Krankenversicherung günstiger?
Das hängt vom Eintrittsalter, von der Gesundheit und vom Tarif ab – nicht vom Einkommen. Für junge, gesunde Angestellte und Selbstständige mit gutem Einkommen ist sie oft günstiger und leistet mehr. Wer viele Kinder hat oder auf Dauer wenig verdient, fährt in der gesetzlichen Kasse mit der beitragsfreien Familienversicherung häufig besser. Ich rechne beides ehrlich gegeneinander.
Quellen
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge und Rechengrößen 2026
- § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz
- § 242 SGB V – Zusatzbeitrag
- § 242a SGB V – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
- § 249 SGB V – Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich (Midijob)
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 55 SGB XI – Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze
- § 58 SGB XI – Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten (Sachsen)
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte