Ratgeber · Jahreswechsel 2026/2027
Krankenversicherung 2027: Was sich ändert
Zum 1. Januar 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze so stark wie selten: Das Gesetz legt 3.600 € oben drauf. Wer privat wechseln will oder schon privat versichert ist, sollte die neuen Grenzen kennen – und rechtzeitig handeln.

Kurz & knapp
- Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 voraussichtlich auf 84.150 € im Jahr (7.013 € im Monat) – 6.750 € mehr als 2026, davon 3.600 € Sonderanhebung.
- Bestandsschutz: Wer am 31. Dezember 2026 wegen seines Gehalts versicherungsfrei und privat vollversichert ist, für den gilt 2027 voraussichtlich 80.550 €.
- Zum 1. Januar 2027 privat wechseln kann nur, wer 2026 über 77.400 € und 2027 über 84.150 € verdient – oder 2026 noch eine neue Stelle über der Grenze antritt.
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt auf voraussichtlich 76.500 € im Jahr (6.375 € im Monat). Damit steigen Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss. In der Pflege hängen Grenze und Kinderlosenzuschlag noch am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz.
- Die Beträge stammen aus dem Referentenentwurf vom 21. September 2026; die Grenzwerte wurden am 28. Oktober 2026 mit der BMAS-Veröffentlichung abgeglichen. Die Verordnung ist weiterhin als Entwurf zu behandeln.
Sie möchten zum Jahreswechsel wechseln? Für das erste Gespräch sind Ihre berufliche Situation, das regelmäßige Jahresgehalt und Ihre bisherige Versicherung hilfreich. Ich kläre mit Ihnen, welche Grenze auf Ihren Fall zutrifft und welche Schritte vor einem Antrag nötig sind.
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Die Werte 2027 auf einen Blick
Die Grenzwerte der Sozialversicherung ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar. Für 2027 liegt der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vor; die Werte gelten als voraussichtlich, bis die Verordnung beschlossen ist.1
| Wert | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (allgemein) | 77.400 € | 84.150 € |
| Grenze mit Bestandsschutz (am 31.12.2026 privat versichert) | – | 80.550 € |
| Besondere Grenze (schon Ende 2002 privat versichert) | 69.750 € | 72.900 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung | 69.750 € | 76.500 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung | 69.750 € | 72.900 €* |
Pro Monat bedeutet das: Versicherungspflichtgrenze 6.450 € (2026) und voraussichtlich 7.012,50 € (2027), Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 5.812,50 € und voraussichtlich 6.375,00 €.3,1
Die Sonderanhebung um 3.600 €
Normalerweise wächst die Versicherungspflichtgrenze mit den Löhnen. Für 2027 kommt eine einmalige Sonderanhebung um 3.600 € hinzu, die das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Juli 2026 beschlossen hat.2 Das Gesetz soll die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Für Angestellte heißt das: Wer privat wechseln will, braucht 2027 ein deutlich höheres Gehalt als bisher – insgesamt voraussichtlich 6.750 € mehr als 2026.
Für Selbstständige und Beamte ändert sich am Zugang zur privaten Krankenversicherung nichts: Für sie gibt es keine Einkommensgrenze.
Wer zum 1. Januar 2027 noch wechseln kann
Liegt Ihr Gehalt über der Grenze, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres – aber nur, wenn es auch die Grenze des folgenden Jahres übersteigt.4 Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 brauchen Sie also beides:
- ein regelmäßiges Jahresgehalt 2026 über 77.400 € und
- ein voraussichtliches regelmäßiges Jahresgehalt 2027 über 84.150 €.
Zum regelmäßigen Gehalt zählen Grundgehalt sowie regelmäßig gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht aber einmalige Prämien.5 Eine Gehaltserhöhung, die zum 1. Januar 2027 schon fest vereinbart ist, zählt für 2027 mit – lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen.
Anders bei einer neuen Stelle: Liegt das Gehalt schon bei Beginn über der Grenze, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei und müssen nicht bis zum Jahreswechsel warten.5 Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht im Ratgeber Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.
Bestandsschutz für Privatversicherte
Damit niemand nur wegen der Sonderanhebung aus der privaten Krankenversicherung fallen muss, gibt es einen Bestandsschutz (neuer § 6 Abs. 8 SGB V). Für Sie gilt 2027 die niedrigere Grenze von voraussichtlich 80.550 €, wenn am 31. Dezember 2026 beides zutrifft:2,1
- Sie sind wegen Ihres Gehalts versicherungsfrei, und
- Sie sind bei einem privaten Krankenversicherer vollversichert.
Wer über der Grenze verdient, aber freiwillig in der gesetzlichen Kasse geblieben ist, fällt nicht darunter. Für Menschen, die schon Ende 2002 privat versichert waren, gilt weiter die besondere Grenze von voraussichtlich 72.900 €.1
Wenn Ihr Gehalt 2027 unter der Grenze liegt
- Heute pflichtversichert: Sie bleiben 2027 gesetzlich pflichtversichert, ein Wechsel ist erst möglich, wenn Ihr Gehalt die Grenze wieder übersteigt.
- Heute freiwillig gesetzlich versichert: Liegt Ihr Gehalt 2027 unter der neuen Grenze, werden Sie wieder pflichtversichert.4
- Heute privat versichert, Gehalt unter 80.550 €: Dann werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig. Unter Umständen können Sie sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat bleiben.6 Ab 55 gilt die Versicherungspflicht in der Regel gar nicht mehr. In solchen Fällen rechne ich mit Ihnen durch, was günstiger ist, bevor Sie etwas unterschreiben.
Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss 2027
Mit der Beitragsbemessungsgrenze steigen der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse und der Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung zahlen – er beträgt die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags.7 Wie hoch beides genau wird, hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 ab. Ihn legt das Gesundheitsministerium im Herbst fest – die gesetzliche Frist ist der 1. November, für 2026 kam die Bekanntmachung Anfang November.8 Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll ihn nach Angaben des Ministeriums bei 2,9 % stabil halten.9
Rechenbeispiel, nicht amtlich: Bliebe der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 % und der Pflegesatz bei 3,6 %, läge der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung 2027 bei 1.115,63 € im Monat. Der Arbeitgeber dürfte dann bis zu 557,81 € zur privaten Krankenversicherung zuschießen, zur Pflege bis zu 109,35 € – oder 114,75 €, falls das Pflegeneuordnungsgesetz die Grenzen angleicht.
Für Kinderlose könnte die Pflege 2027 teurer werden: Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, den Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben; der Beitragssatz selbst soll bei 3,6 % bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.10
Was Sie heute in der gesetzlichen Kasse zahlen, zeigt der GKV-Beitragsrechner.
Was Sie bis Jahresende tun sollten
- Gehalt prüfen: Liegt Ihr regelmäßiges Gehalt 2026 über 77.400 € und 2027 über 84.150 €? Zählen Sie nur regelmäßige Zahlungen.
- Gesundheit früh klären: Gibt es Vorerkrankungen, frage ich anonym beim Versicherer an. Das dauert ein paar Wochen – deshalb nicht bis Dezember warten.
- Zusage vor dem Austritt: Kündigen Sie die gesetzliche Kasse erst, wenn die Zusage der privaten Krankenversicherung schriftlich vorliegt.
- Fristen im Blick: Nach dem Hinweis Ihrer Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit haben Sie zwei Wochen Zeit – Einzelheiten im Ratgeber Wechsel GKV → PKV.
- Schon privat versichert? Prüfen Sie, ob Sie unter den Bestandsschutz fallen – vor allem, wenn Ihr Gehalt knapp über oder unter 80.550 € liegt.
Wenn Sie unsicher sind, ob es für Sie zum Jahreswechsel noch passt: Schicken Sie mir eine kurze Anfrage. Ich rechne das mit Ihnen durch – ehrlich, auch wenn die Antwort lautet, dass Sie besser gesetzlich bleiben.
Häufige Fragen
Ab welchem Gehalt darf ich 2027 in die private Krankenversicherung?
Als Angestellter mit einem regelmäßigen Bruttojahresgehalt über voraussichtlich 84.150 € (7.013 € im Monat). Wer heute pflichtversichert ist und zum 1. Januar 2027 wechseln will, muss 2026 über 77.400 € und 2027 über dieser neuen Grenze liegen.
Ich bin privat versichert und verdiene 82.000 € – was gilt 2027?
Für Sie gilt voraussichtlich der Bestandsschutz, wenn Sie am 31. Dezember 2026 wegen Ihres Gehalts versicherungsfrei und privat vollversichert sind. Ihre Grenze liegt dann 2027 bei 80.550 € – mit 82.000 € bleiben Sie darüber und damit versicherungsfrei.
Gilt der Bestandsschutz auch für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Nein. Er gilt nur, wenn Sie am 31. Dezember 2026 privat vollversichert sind. Wer über der Grenze verdient, aber freiwillig in der gesetzlichen Kasse geblieben ist, braucht 2027 die volle neue Grenze, um wechseln zu dürfen.
Ich wechsle im Dezember 2026 den Job – was gilt?
Liegt das neue Gehalt über 77.400 €, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei und können sich sofort privat versichern. Ob für Sie danach der Bestandsschutz greift, hängt am Stichtag 31. Dezember – solche Grenzfälle kläre ich vor dem Antrag mit Ihnen.
Wann stehen die Werte für 2027 endgültig fest?
Die Sonderanhebung und der Bestandsschutz stehen schon im Gesetz. Die genauen Beträge legt die Rechengrößenverordnung fest, die das Kabinett beschließt und der Bundesrat billigen muss – im Vorjahr geschah das im November. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 legt das Gesundheitsministerium im Herbst fest (gesetzliche Frist: 1. November).
Quellen
- BMAS: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (21.09.2026)
- BMG: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (gesetze-im-internet.de)
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon „Jahresarbeitsentgeltgrenze“
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- § 242a SGB V – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
- BMG: Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026 (Pressemitteilung vom 04.09.2026)
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026)